
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer
zur Leistung von Arbeit unter Leitung und Nachweisen des Arbeitgebers und
der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich formfrei möglich, d. h.
Arbeitsverträge können wirksam mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch
schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.
Für den befristeten Arbeitsvertrag gilt eine Ausnahme insoweit, als die darin enthaltende
Befristungsabrede der Schriftform bedarf, andernfalls ist keine wirksame Befristung
vereinbart worden.
Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet nach dem Nachweisgesetz die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses
schriftlich auszufertigen und den Arbeitsvertrag unterzeichnet dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Erfolgt dies nicht, ist dennoch ein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien durch Arbeitsaufnahme
und Zahlung der Vergütung zustande gekommen.
Arbeitsverträge sind zumeist vorformulierte Vertragsbedingungen.
Oftmals werden Klauseln verwandt, die als überraschende Klauseln verboten und
Auch inhaltlich werden die Klauseln überprüft, insbesondere ob sie angemessen
Widerspricht eine Klausel diesen Grundsätzen, ist die gesamte Klausel unwirksam.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist umfangreich.
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Wir verfügen über eine große Erfahrung im Bereich der Überprüfung und rechtssicheren
Erstellung von Dienstverträgen verschiedenster Branchen.
Wir raten Arbeitgebern in regelmäßigen Abständen, ihre Arbeitsverträge aufgrund
der sich ständig ändernden Rechtsprechung überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten zu lassen.
Dabei weisen wir unsere Mandanten kontinuierlich durch unsere Newsletter oder Mandantenseminare
auf die aktuelle Rechtsprechung hin und informieren sie auch hinsichtlich des Änderungsbedarfs.
Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist es sinnvoll das Arbeitsverhältnis
mit einem guten Gefühlzu beginnen und den Arbeitsvertrag kurz überprüfen zu lassen,
ohne dass hierfür erheblicher Kostenaufwand besteht.
Oftmals werden Klauseln verwendet, die ohne Bedenken unterzeichnet werden können,
da sie im Streitfall ohne hin unwirksam sind.